23. März 2020

AKM Pauschalverträge: Was nun?

Viele Veranstalter haben für bestimmte Zeiträume mit der AKM Pauschalverträge abgeschlossen. Was ist nun zu tun, wenn die Leistungen aus diesen Verträgen nicht abgerufen werden können, weil Veranstaltungen verboten wurden, sodass Musik gar nicht aufgeführt werden kann?
Es ist davon auszugehen, dass sich die AKM selbst in nächster Zeit diesem Thema widmen und entsprechende Angebote unterbreiten wird. Es ist nicht davon auszugehen, dass jeder Einzelne hier um eine Lösung kämpfen muss, da es sich zweifellos um ein flächendeckendes Thema handelt, das auch im Sinne der Gerechtigkeit gleichartige Lösung erfordert.
Ich würde daher vorläufig empfehlen abzuwarten, was hier seitens der Verwertungsgesellschaft noch angeboten wird.

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