13. März 2020
Absagen

Zu beachten ist jedenfalls folgendes:
Als erstes ist zu prüfen, ob im Vertrag irgendwelche Regelungen zum Thema „höhere Gewalt“ enthalten sind. Diese könnten schon die Lösung bringen, vielleicht sind die Regelungen aber auch auslegungsbedürftig.Alternativ kann man überlegen, ob ein sogenannter „Wegfall der Geschäftsgrundlage“ eingetreten ist. Dadurch kann entweder eine Vertragsanpassung oder -auflösung erreicht werden.
Auf jeden Fall empfiehlt es sich, für den Konfliktfall möglichst viele Beweise zu sichern, das bedeutet Unterlagen aufzuheben, Screenshots zu machen etc.
Letztlich empfiehlt es sich jedenfalls zu versuchen im Einvernehmen entfallene Termine zu verschieben und zu einem späteren Termin nachzuholen.

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