25. März 2020
Vereine und Corona – Generalversammlungen und Vorstandsitzungen mit Distanz?
Wie soll man momentan mit Sitzungen mehrerer Personen umgehen, wenn gerade diese Ansammlungen von Personen in der Krise unerwünscht bzw. überhaupt verboten sind?
Bei Vereinen stellt sich die Frage, wie man Generalversammlungen oder Vorstandssitzungen mit mehreren Personen abhalten kann, ohne öffentliche Vorschriften oder auch das Vereinsrecht zu verletzen. Es sollen ja auch jetzt rechtsgültige Beschlüsse gefasst werden können.
Die Lösung ist im Text der Statuten zu finden, die sich jeder Verein individuell geben kann. Es existieren aber sogenannte Musterstatuten, die durch das BMI online zur Verfügung gestellt werden und von vielen Vereinen genutzt werden.
In diesen Musterstatuten ist weder bei Generalversammlungen noch bei Vorstandssitzungen davon die Rede, dass die Vereins- oder Vorstandsmitglieder persönlich in einem Raum anwesend sein müssen. Bei der Generalversammlung ist von der „Anzahl der Erschienen“ die Rede, der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder „anwesend ist“. Die Anwesenheit in einem Raum ist nicht angesprochen. Es müsste bei vielen Vereinen derzeit die Abhaltung solcher Sitzungen auch mit Distanz möglich sein, wenn man mit digitalen Mitteln eine Konferenzschaltung installiert. Eine solche funktioniert beispielsweise recht gut mit dem Tool das „Zoom“ zur Verfügung stellt.
Wenn man diese Form wählt dann würde ich empfehlen, als ersten Beschluss die Entscheidung zu fassen, dass die Versammlung oder Sitzung eben in dieser Form als zulässig gesehen wird.