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Steirischer Herbst – Führung Horror Patriae
Für Kulturpassinhaber:innen bietet der Steirischer Herbst eine Führung durch die Ausstellung Horror Patriae in der Neuen Galerie Graz.
Dienstag, 8.10., 16:00–17:00, mit anschließendem Getränk & Gespräch im herbstcafé (Neutorgasse 44, 8010 Graz)
Anmeldung unter 0664 2131386 erbeten!
Über die Ausstellung
Der steirische herbst ’24 lässt im historischen Gebäude der Neuen Galerie Graz ein alternatives Museum der nationalen Komplexe und dunklen Fantasien entstehen. Als Herzstück der 57. Festivalausgabe kombiniert die Gruppenausstellung Horror Patriae – eine Kooperation von steirischer herbst und Neue Galerie Graz – Werke und Artefakte aus verschiedenen Sammlungen des Universalmuseums Joanneummit Arbeiten zeitgenössischer Künstler*innen, viele davon neue Auftragswerke.
In mehrere fiktive Abteilungen gegliedert, erzählt die Schau Geschichten, die von lokalen Mythen ausgehen und in die weite Welt hinausreichen. Ist dieses imaginierte Museum einer dysfunktionalen und widersprüchlichen Nationalität die einzige Möglichkeit, sich ein Nationalmuseum in einer Zeit vorzustellen, in der patriotische Gefühle positiv aufgenommen werden, auch wenn diese eine dunkle Seite haben?
Zusatzinformationen: Eine Kooperation von steirischer herbst und Neue Galerie Graz
Auftragswerke: Dieser und anderen Fragen gehen Auftragswerke von Sarnath Banerjee, Pablo Bronstein, Madison Bycroft, Ieva Epnere, Assaf Gruber, Jan Peter Hammer, Thomas Hörl, Jakub Jansa, Nikolay Karabinovych, Alina Kleytman, Ingo Niermann und Erik Niedling, Roee Rosen, Marko Tadić, Helene Thümmel und Piotr Urbaniec nach.
Steirischer Herbst – Führung Horror Patriae
Dienstag, 8.10., 16:00–17:00: Für Kulturpassinhaber:innen bietet der Steirischer Herbst eine Führung durch die Ausstellung Horror Patriae in der Neuen Galerie Graz. Anmeldung unter 0664 2131386 erbeten!
28. Oktober 2020 | Erste Hilfe für Kulturschaffende! Individuelle Beratung
Dr. Rainer Beck, MMag.art. bietet für Künstler*innen und Veranstalter*innen
schnelle, unverbindliche und kostenlose Rechtsberatung.
20. Oktober 2020 | Online-Workshop „Culture Support – Kunst und Kultur im Recht“
Der auf Kunst und Kultur spezialisierte Rechtsanwalt Dr. Rainer Beck beantwortet in diesem kompakten Workshop die Fragen der Teilnehmenden und bietet Fallbeispiele und Anregungen.
Der Workshop widmet sich auch der kommenden EU-Urheberrechtsrichtlinie, der erhöhten Verantwortung der Plattformbetreiber (Facebook, YouTube, …) sowie der Umsetzung des sogenannten Bestsellerparagraphen.
Rückblick | Anna – A HEADPHONE OPERA
Eine wunderbare und beeindruckende Produktion!
Wir freuen uns aber schon auf eine Wiederaufnahme dieses tollen Projektes im Frühjahr 2021!
26. März 2020 | Auflösung von Sponsorenverträgen und Verträgen überhaupt – Höhere Gewalt
Unter höherer Gewalt versteht man eine Möglichkeit, Verträge aufzulösen, weil eine Leistungserbringung zumindest von einer Seite unmöglich geworden ist, wie etwa aufgrund von Naturkatastrophen, Krieg oder eben Pandemien wie COVID-19.
25. März 2020 | Vereine und Corona – Generalversammlungen und Vorstandsitzungen mit Distanz?
Wie soll man momentan mit Sitzungen mehrerer Personen umgehen, wenn gerade diese Ansammlungen von Personen in der Krise unerwünscht bzw. überhaupt verboten sind?
25. März 2020 | Mieten – Können aufgrund der Corona-Krise Mieten zurückbehalten werden?
Nach § 1104 ABGB sind „Fälle und Bedingungen“ zur „Erlassung des Zinses“ geregelt. Dabei ist Voraussetzung, dass die in Bestand genommene Sache wegen außerordentlicher Zufälle wie zum Beispiel Feuer, Krieg, große Überschwemmungen, „Wetterschläge“ oder eben Seuche „gar nicht gebraucht oder benutzt werden kann“.
23. März 2020 | Konzerte auf Social Media
Die Corona-Krise macht erfinderisch:
Konzerte die nicht stattfinden können werden zu Hause nachgeholt und über soziale Medien wahrnehmbar gemacht.
Damit sind allerdings verschiedene Fragen verbunden, vor allem: Ist das jetzt noch immer ein öffentliches Konzert, das über die AKM zu verrechnen ist?
23. März 2020 | AKM Pauschalverträge: Was nun?
Viele Veranstalter haben für bestimmte Zeiträume mit der AKM Pauschalverträge abgeschlossen. Was ist nun zu tun, wenn die Leistungen aus diesen Verträgen nicht abgerufen werden können, weil Veranstaltungen verboten wurden, sodass Musik gar nicht aufgeführt werden kann?
Kulturtipps für zu Hause & Sachliche Links zum Thema Corona
Online Kultur-Tipps Informationen, Ratschläge und aktuelle Zahlen haben wir hier zusammengefasst.
13. März 2020 | Absagen
Zu beachten ist jedenfalls folgendes:
Als erstes ist zu prüfen, ob im Vertrag irgendwelche Regelungen zum Thema „höhere Gewalt“ enthalten sind. Diese könnten schon die Lösung bringen, vielleicht sind die Regelungen aber auch auslegungsbedürftig.


