NEU! Hotline Schwerpunkt Rechtsberatung – mittwochs 9-12 Uhr
0664- 213 13 86
Erstgespräch, Abklärung und Anmeldung für die individuelle Beratung für steirische Künstlerinnen & Künstler, Kulturschaffende & kulturelle Einrichtungen
Rechtsberatung – Culture Support
Kostenlose Rechtsberatung für steirische Künstlerinnen und Künstler, Kulturschaffende und kulturelle Einrichtungen.
Durch den Ausbruch des Corona-Virus leidet der Kulturbetrieb unter massiven Einbrüchen, Veranstaltungen wurden und werden abgesagt, sich rasant verändernde rechtliche Rahmenbedingungen und Unwissenheit verunsichern die verantwortlichen Akteure. Einbußen bei Ticketeinahmen sowie Sponsorengeldern führen vor allem bei kleineren Kultureinrichtungen und freischaffenden Künstlern zu existenzbedrohenden Arbeitsbedingungen.
Kunst und Kultur im Recht – Erste Hilfe für Kulturschaffende!
Aktueller und notwendiger denn je!
Dr. Rainer Beck bietet in Kooperation mit culture unlimited nun in der Krise schnelle, unverbindliche und kostenlose Rechtsberatung für Künstler*innen und Veranstalter*innen an. Ein Angebot, das auf ein großes Interesse stößt. Zahlreiche Kulturschaffende aus den Sparten Musik, bildende und darstellende Kunst, Musik und Volkskultur aus vielen Teilen der Steiermark nutzen das Service.
Ziel der Rechtsberatung
Die Auseinandersetzung mit Verordnungen und sich rasch ändernden gesetzlichen Rahmenbedingungen bedeutet für Kulturschaffende einen enormen Zeitaufwand und eine fachliche Überforderung. Doch besonders in Zeiten schmerzhafter Einnahmenrückgänge stellt die Finanzierung der Beratung durch einen Experten eine unüberwindbare Hürde dar.
Daher können Kulturschaffende die Beratung dank der Unterstützung des Landes Steiermark und der Stadt Graz kostenlos in Anspruch nehmen.
Inhalt des Angebots
Das Angebot bietet neben einer
– regelmäßig eingerichteten Rechtsberatung auch
– schnelle Pannenhilfe in Krisensituationen und
– individuelle Begleitung an.
Die rechtlichen Fragen sind nicht einfach zu beantwortende Aufgabenstellungen, üblicherweise handelt es ich um komplexe Sachverhalte, die eine oder mehrere Problemzonen aufweisen. Dabei ist es notwendig, die oft strittige Thematik möglichst gut aufzuklären, den Wunsch oder Willen der handelnden Personen bzw. Institutionen zu erforschen und dann strategisch richtige Entscheidungsgrundlagen zu entwickeln, die mit der geltenden Gesetzeslage und auch der Judikatur im Einklang stehen.
Eine solche fundierte Beratungsleistung durch Spezialisten erfordert Zeit, rechtliches Know-how, Erfahrungswerte, spezialisiertes Wissen, Einfühlungsvermögen und Verschwiegenheit.
Die aus heutiger Sicht für den Kulturbetrieb brennendsten Fragen drehen sich um die gesetzeskonforme Durchführung von Veranstaltungen, Haftungen, der Veranstalter Probenbetrieb, das Thema höhere Gewalt , Mietrecht, AKM, Atelierbetrieb, Unterricht und Seminarbetrieb, Vertragsrecht, Vereinsrecht, Vertragsklauseln, Geschäftsbedingungen, Kündigungen, Arbeitsrecht, Soziarecht etc.
Zielgruppe
KünstlerInnen, Kulturschaffende, kulturelle Einrichtungen aus allen Sparten von Musik, Film, Theater bis hin zur Volkskultur aus allen Bezirken der Steiermark.
Methoden
Einzelberatung, Workshops, Vortrag, Video-Konferenz, Impulsreferate…
Kontakt:
kanzlei@anwaltbeck.com
www.anwaltbeck.com
Kanzleizeiten:
Mo-Do 8:00-12:30, 13:30-17:30
Fr 8:00-12:30
Anmeldungen für individuelle Beratung:
T +43.664.213 13 86 info@culture-unlimited.com
Beratungstermin - Anfrage
Blog
24. März 2021 | Online-Workshop Culture Support – Kunst und Kultur im Recht
Der auf Kunst und Kultur spezialisierte Rechtsanwalt Dr. Rainer Beck beantwortet in diesem kompakten Workshop die Fragen der Teilnehmenden und bietet Fallbeispiele und Anregungen.
10. Dezember 2020 | Online-Workshop „Von der analogen zur digitalen Veranstaltung“
Dr. Rainer Beck, MMag.art. bietet für Künstler*innen und Veranstalter*innen
schnelle, unverbindliche, individuelle und kostenlose Rechtsberatung.
28. Oktober 2020 | Erste Hilfe für Kulturschaffende! Individuelle Beratung
Dr. Rainer Beck, MMag.art. bietet für Künstler*innen und Veranstalter*innen
schnelle, unverbindliche und kostenlose Rechtsberatung.
20. Oktober 2020 | Online-Workshop „Culture Support – Kunst und Kultur im Recht“
Der auf Kunst und Kultur spezialisierte Rechtsanwalt Dr. Rainer Beck beantwortet in diesem kompakten Workshop die Fragen der Teilnehmenden und bietet Fallbeispiele und Anregungen.
Der Workshop widmet sich auch der kommenden EU-Urheberrechtsrichtlinie, der erhöhten Verantwortung der Plattformbetreiber (Facebook, YouTube, …) sowie der Umsetzung des sogenannten Bestsellerparagraphen.
26. März 2020 | Auflösung von Sponsorenverträgen und Verträgen überhaupt – Höhere Gewalt
Unter höherer Gewalt versteht man eine Möglichkeit, Verträge aufzulösen, weil eine Leistungserbringung zumindest von einer Seite unmöglich geworden ist, wie etwa aufgrund von Naturkatastrophen, Krieg oder eben Pandemien wie COVID-19.
25. März 2020 | Vereine und Corona – Generalversammlungen und Vorstandsitzungen mit Distanz?
Wie soll man momentan mit Sitzungen mehrerer Personen umgehen, wenn gerade diese Ansammlungen von Personen in der Krise unerwünscht bzw. überhaupt verboten sind?
25. März 2020 | Mieten – Können aufgrund der Corona-Krise Mieten zurückbehalten werden?
Nach § 1104 ABGB sind „Fälle und Bedingungen“ zur „Erlassung des Zinses“ geregelt. Dabei ist Voraussetzung, dass die in Bestand genommene Sache wegen außerordentlicher Zufälle wie zum Beispiel Feuer, Krieg, große Überschwemmungen, „Wetterschläge“ oder eben Seuche „gar nicht gebraucht oder benutzt werden kann“.
23. März 2020 | Konzerte auf Social Media
Die Corona-Krise macht erfinderisch:
Konzerte die nicht stattfinden können werden zu Hause nachgeholt und über soziale Medien wahrnehmbar gemacht.
Damit sind allerdings verschiedene Fragen verbunden, vor allem: Ist das jetzt noch immer ein öffentliches Konzert, das über die AKM zu verrechnen ist?
23. März 2020 | AKM Pauschalverträge: Was nun?
Viele Veranstalter haben für bestimmte Zeiträume mit der AKM Pauschalverträge abgeschlossen. Was ist nun zu tun, wenn die Leistungen aus diesen Verträgen nicht abgerufen werden können, weil Veranstaltungen verboten wurden, sodass Musik gar nicht aufgeführt werden kann?
13. März 2020 | Absagen
Zu beachten ist jedenfalls folgendes:
Als erstes ist zu prüfen, ob im Vertrag irgendwelche Regelungen zum Thema „höhere Gewalt“ enthalten sind. Diese könnten schon die Lösung bringen, vielleicht sind die Regelungen aber auch auslegungsbedürftig.